Satter & Schlinck GmbH

Ihre Wärme, unsere Technologie

Umweltfreundliche Heizungstechnik aus Waldrohrbach

Die Satter & Schlinck GmbH in Waldrohrbach ist Ihr Spezialist in den Bereichen Heizung, Lüftung, Sanitär und mehr. Wir sind bestrebt, Ihnen die besten Produkte und Dienstleistungen auf dem Markt anzubieten. Seit über 25 Jahren setzt sich die Satter & Schlinck GmbH für innovative Heizungstechnik ein. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Branche ist unser umfassendes Sortiment an Heizprodukten auf dem neusten Stand. Egal, was Sie brauchen – von Notrufen wegen Ihrer Heizung bis hin zu umfangreichen Reparaturen – wir sind für Sie da. Wir sind stolz darauf, Ihnen eine umfassende Palette an fachkundigen Dienstleistungen anbieten zu können, die Ihnen dabei helfen, die Kälte des Winters zu lindern.

Unsere
Dienstleistungen im Bereich der Haustechnik


Wir sind ein Dienstleister für Heizung, Lüftung und Sanitär. Wir sind spezialisiert auf die Bereitstellung der besten Heizungs- und Lüftungslösungen für Wohn-, Gewerbe- und Industrieimmobilien.

Heizung

In diesem Bereich bieten wir ein breites Leistungsspektrum an. Von der Installation neuer Heizkessel bis hin zur Reparatur defekter Heizungsanlagen haben wir das Wissen und die Expertise, um sicherzustellen, dass Ihr Zuhause im Winter immer warm und gemütlich ist.

Sanitäre Einrichtungen

Ein Paar der wichtigsten Anlagen in einem Haus sind Toilette und Dusche! Von der Installation bis zur Reparatur bieten wir Ihnen ein umfangreiches Serviceangebot rund um Ihre sanitären Einrichtungen. Wir installieren Ihnen nur die höchste Qualität von namhaften Herstellern, damit Sie die perfekte Toilette für Ihr Zuhause bekommen.

Lüftung

Wir bringen Frische Luft in Ihr Haus.
Mit einer Zentralen oder Dezentralen Wohnraumlüftungsanlage haben Sie immer frische Luft im Haus.
Wir helfen Ihnen bei der Auswahl des für Sie passenden Lüftungssystems.


Erfahren Sie mehr von unserer freundlichen Dienstleistungsfirma in Waldrohrbach.

Unsere Geschichte

Sie benötigen eine Anlage in Ihrem Gebäude? Wir kommen mit Lösungen.


Unsere Dienstleistungen

Hier können Sie sich über unsere Erreichbarkeiten und unseren Service informieren.



Unser Kundendienst

Hier können Sie mit uns in Kontakt treten, um sich unsere Angebote einzuholen.



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Aktuelle Informationen Ihres Betriebs für Heizungstechnik

  • Beschluß vom 13.06.2023 über neues Heizungsgesetz

    Lange hat es gedauert, aber am späten Dienstagnachmittag war es so weit: Die Ampelkoalition hat

    sich auf grundlegende Änderungen am Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) geeinigt.

    Auf Hauseigentümer kommen damit weitaus weniger strenge Regeln zu, als es der Entwurf von

    Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) ursprünglich

    vorsah. Nicht jede neu eingebaute Heizung muss von 2024 an mit erneuerbaren Energien laufen.

    Mieter müssen sich jedoch auf eine zusätzliche Modernisierungsumlage gefasst machen.

    Das zweiseitige Beschlusspapier der drei Regierungsfraktionen sieht vor, dass die Pflicht zum

    Einsatz von 65 Prozent Erneuerbaren erst dann greift, wenn die jeweilige Stadt einen kommunalen

    Wärmeplan vorgelegt hat. Ist dies noch nicht der Fall, sollen Eigentümer nach einer

    Heizungshavarie auch wieder eine Gasheizung einbauen dürfen, sofern diese auch für die Nutzung

    mit Wasserstoff umrüstbar ist. Dies soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten.

    Käufer einer Gasheizung sollen allerdings auf eine „mögliche Unwirtschaftlichkeit“ hingewiesen

    werden.

    Fossile Energieträger werden teurer

    Hintergrund dafür ist, dass der CO -Preis fossile Energieträger sukzessive teurer machen wird. In ₂

    Neubaugebieten greift die Neuregelung des GEG dagegen wie geplant, dort wird der Einsatz von

    erneuerbaren Energieträgern zum Heizen von Januar 2024 an Pflicht. Nach einem Gesetzentwurf

    von Geywitz sollen Großstädte ihren Bürgern bis 2026 mitteilen müssen, wo genau der Anschluss

    an ein Fernwärmenetz möglich sein wird. Kleinere Städte sollen bis 2028 Zeit haben. Vor allem

    Eigentümer in ländlicheren Regionen dürften von den Änderungen also noch länger verschont

    bleiben.

    Der ursprüngliche Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und

    Bauministerin Klara Geywitz (SPD) sah vor, dass jede neu eingebaute Heizung von 2024 an zu 65

    Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollte, sowohl in Neu- als auch in

    Bestandsbauten. Habeck zeigte sich am Dienstagabend zufrieden mit dem Kompromiss. „Das

    Gebäudeenergiegesetz kommt, der Kern ist gewahrt“, sagte er. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich

    sprach von einem „Paradigmenwechsel“, die Ko-Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katharina

    Dröge, von einem „Meilenstein für mehr Klimaschutz“. Eigentümer von Bestandsbauten bekämen

    nun mehr „Entscheidungszeit“. FDP-Fraktionschef Christian Dürr betonte: „Es wird keine Eingriffe

    in Eigentumsrechte geben.“ Auch werde zuerst der Staat aktiv werden müssen, bevor sich für die

    Bürger rechtlich etwas ändere. Der Immobilienverband ZIA zeigte sich erfreut, „dass zunächst die

    kommunale Wärmeplanung stehen muss, bevor man Immobilienbesitzer in ein Korsett zwingt“. Der

    Energieverband BDEW sagte, die Umsetzung werde „für alle Beteiligten praktikabler“.

    Holz und Holzpellets bleiben erlaubt

    Das Beschlusspapier sieht ferner vor, dass der Einbau von Heizungen, die mit Holz oder Holzpellets

    betrieben werden, „ausnahmslos“ erlaubt bleiben soll, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen. Der

    Entwurf hatte vorgesehen, dass dies nur noch in Verbindung mit Pufferspeichern und Solarthermie

    möglich gewesen wäre. Des Weiteren sollen die Kommunen mit dem Gesetzentwurf verpflichtet

    werden, einen Zeitplan zum Hochlauf von Wasserstoff mit Zwischenzielen vorzulegen, um die

    Transformation des Gasnetzes zu gewährleisten. Dies dürfte vor allem der FDP wichtig gewesen

    sein.

    Neu ist ebenfalls, dass private und öffentliche Gebäude gleichbehandelt werden sollen. Nachdem

    der ursprüngliche Gesetzentwurf bekannt geworden war, hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach

    (SPD) beispielsweise Ausnahmen für Krankenhäuser gefordert. Dies hatte unter

    Hauseigentümerverbänden viel Kritik hervorgerufen. Keine Ausnahme soll es aber auch für ältere

    Hauseigentümer geben. Die vorgesehene Ausnahme für Eigentümer ab dem Alter von 80 Jahren soll

    „überarbeitet“ werden.

    Was die Einigung für Mieter bedeutet, ist noch unklar. „Mieter sollen nicht über Gebühr belastet

    werden“, versprechen die Parteien in ihrem Papier. Allerdings kündigen sie darin auch eine „weitere

    Modernisierungsumlage“ an, mit der Eigentümer die Kosten energetischer Maßnahmen wie des

    Einbaus einer klimafreundlichen Heizung auf die Mieter umlegen können. Voraussetzung für diese

    Umlage soll sein, dass die Eigentümer staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen und die Mieter

    auch mit der zusätzlichen Umlage finanziell von den Maßnahmen profitieren.

  • Ausscheiden von Herrn Schlinck zum 01.06.2023


  • Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung, Stand 15.12.2023

  • Merkblatt zur Heizungsförderung 2024

  • Fördersätze 2024

  • Antragstellung Heizungsförderung ab 31. August 2024

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