Lange hat es gedauert, aber am späten Dienstagnachmittag war es so weit: Die Ampelkoalition hat
sich auf grundlegende Änderungen am Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) geeinigt.
Auf Hauseigentümer kommen damit weitaus weniger strenge Regeln zu, als es der Entwurf von
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) ursprünglich
vorsah. Nicht jede neu eingebaute Heizung muss von 2024 an mit erneuerbaren Energien laufen.
Mieter müssen sich jedoch auf eine zusätzliche Modernisierungsumlage gefasst machen.
Das zweiseitige Beschlusspapier der drei Regierungsfraktionen sieht vor, dass die Pflicht zum
Einsatz von 65 Prozent Erneuerbaren erst dann greift, wenn die jeweilige Stadt einen kommunalen
Wärmeplan vorgelegt hat. Ist dies noch nicht der Fall, sollen Eigentümer nach einer
Heizungshavarie auch wieder eine Gasheizung einbauen dürfen, sofern diese auch für die Nutzung
mit Wasserstoff umrüstbar ist. Dies soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten.
Käufer einer Gasheizung sollen allerdings auf eine „mögliche Unwirtschaftlichkeit“ hingewiesen
werden.
Fossile Energieträger werden teurer
Hintergrund dafür ist, dass der CO -Preis fossile Energieträger sukzessive teurer machen wird. In ₂
Neubaugebieten greift die Neuregelung des GEG dagegen wie geplant, dort wird der Einsatz von
erneuerbaren Energieträgern zum Heizen von Januar 2024 an Pflicht. Nach einem Gesetzentwurf
von Geywitz sollen Großstädte ihren Bürgern bis 2026 mitteilen müssen, wo genau der Anschluss
an ein Fernwärmenetz möglich sein wird. Kleinere Städte sollen bis 2028 Zeit haben. Vor allem
Eigentümer in ländlicheren Regionen dürften von den Änderungen also noch länger verschont
bleiben.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und
Bauministerin Klara Geywitz (SPD) sah vor, dass jede neu eingebaute Heizung von 2024 an zu 65
Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollte, sowohl in Neu- als auch in
Bestandsbauten. Habeck zeigte sich am Dienstagabend zufrieden mit dem Kompromiss. „Das
Gebäudeenergiegesetz kommt, der Kern ist gewahrt“, sagte er. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich
sprach von einem „Paradigmenwechsel“, die Ko-Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katharina
Dröge, von einem „Meilenstein für mehr Klimaschutz“. Eigentümer von Bestandsbauten bekämen
nun mehr „Entscheidungszeit“. FDP-Fraktionschef Christian Dürr betonte: „Es wird keine Eingriffe
in Eigentumsrechte geben.“ Auch werde zuerst der Staat aktiv werden müssen, bevor sich für die
Bürger rechtlich etwas ändere. Der Immobilienverband ZIA zeigte sich erfreut, „dass zunächst die
kommunale Wärmeplanung stehen muss, bevor man Immobilienbesitzer in ein Korsett zwingt“. Der
Energieverband BDEW sagte, die Umsetzung werde „für alle Beteiligten praktikabler“.
Holz und Holzpellets bleiben erlaubt
Das Beschlusspapier sieht ferner vor, dass der Einbau von Heizungen, die mit Holz oder Holzpellets
betrieben werden, „ausnahmslos“ erlaubt bleiben soll, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen. Der
Entwurf hatte vorgesehen, dass dies nur noch in Verbindung mit Pufferspeichern und Solarthermie
möglich gewesen wäre. Des Weiteren sollen die Kommunen mit dem Gesetzentwurf verpflichtet
werden, einen Zeitplan zum Hochlauf von Wasserstoff mit Zwischenzielen vorzulegen, um die
Transformation des Gasnetzes zu gewährleisten. Dies dürfte vor allem der FDP wichtig gewesen
sein.
Neu ist ebenfalls, dass private und öffentliche Gebäude gleichbehandelt werden sollen. Nachdem
der ursprüngliche Gesetzentwurf bekannt geworden war, hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach
(SPD) beispielsweise Ausnahmen für Krankenhäuser gefordert. Dies hatte unter
Hauseigentümerverbänden viel Kritik hervorgerufen. Keine Ausnahme soll es aber auch für ältere
Hauseigentümer geben. Die vorgesehene Ausnahme für Eigentümer ab dem Alter von 80 Jahren soll
„überarbeitet“ werden.
Was die Einigung für Mieter bedeutet, ist noch unklar. „Mieter sollen nicht über Gebühr belastet
werden“, versprechen die Parteien in ihrem Papier. Allerdings kündigen sie darin auch eine „weitere
Modernisierungsumlage“ an, mit der Eigentümer die Kosten energetischer Maßnahmen wie des
Einbaus einer klimafreundlichen Heizung auf die Mieter umlegen können. Voraussetzung für diese
Umlage soll sein, dass die Eigentümer staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen und die Mieter
auch mit der zusätzlichen Umlage finanziell von den Maßnahmen profitieren.