Ihre Wärme, unsere Technologie
Die Satter & Schlinck GmbH in Waldrohrbach ist Ihr Spezialist in den Bereichen Heizung, Lüftung, Sanitär und mehr. Wir sind bestrebt, Ihnen die besten Produkte und Dienstleistungen auf dem Markt anzubieten. Seit über 25 Jahren setzt sich die Satter & Schlinck GmbH für innovative Heizungstechnik ein. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Branche ist unser umfassendes Sortiment an Heizprodukten auf dem neusten Stand. Egal, was Sie brauchen – von Notrufen wegen Ihrer Heizung bis hin zu umfangreichen Reparaturen – wir sind für Sie da. Wir sind stolz darauf, Ihnen eine umfassende Palette an fachkundigen Dienstleistungen anbieten zu können, die Ihnen dabei helfen, die Kälte des Winters zu lindern.
Wir sind ein Dienstleister für Heizung, Lüftung und Sanitär. Wir sind spezialisiert auf die Bereitstellung der besten Heizungs- und Lüftungslösungen für Wohn-, Gewerbe- und Industrieimmobilien.
Heizung
In diesem Bereich bieten wir ein breites Leistungsspektrum an. Von der Installation neuer Heizkessel bis hin zur Reparatur defekter Heizungsanlagen haben wir das Wissen und die Expertise, um sicherzustellen, dass Ihr Zuhause im Winter immer warm und gemütlich ist.
Sanitäre Einrichtungen
Ein Paar der wichtigsten Anlagen in einem Haus sind Toilette und Dusche! Von der Installation bis zur Reparatur bieten wir Ihnen ein umfangreiches Serviceangebot rund um Ihre sanitären Einrichtungen. Wir installieren Ihnen nur die höchste Qualität von namhaften Herstellern, damit Sie die perfekte Toilette für Ihr Zuhause bekommen.
Lüftung
Wir bringen Frische Luft in Ihr Haus.
Mit einer Zentralen oder Dezentralen Wohnraumlüftungsanlage haben Sie immer frische Luft im Haus.
Wir helfen Ihnen bei der Auswahl des für Sie passenden Lüftungssystems.
Erfahren Sie mehr von unserer freundlichen Dienstleistungsfirma in Waldrohrbach.
Sie benötigen eine Anlage in Ihrem Gebäude? Wir kommen mit Lösungen.
Hier können Sie sich über unsere Erreichbarkeiten und unseren Service informieren.
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Lange hat es gedauert, aber am späten Dienstagnachmittag war es so weit: Die Ampelkoalition hat
sich auf grundlegende Änderungen am Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) geeinigt.
Auf Hauseigentümer kommen damit weitaus weniger strenge Regeln zu, als es der Entwurf von
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) ursprünglich
vorsah. Nicht jede neu eingebaute Heizung muss von 2024 an mit erneuerbaren Energien laufen.
Mieter müssen sich jedoch auf eine zusätzliche Modernisierungsumlage gefasst machen.
Das zweiseitige Beschlusspapier der drei Regierungsfraktionen sieht vor, dass die Pflicht zum
Einsatz von 65 Prozent Erneuerbaren erst dann greift, wenn die jeweilige Stadt einen kommunalen
Wärmeplan vorgelegt hat. Ist dies noch nicht der Fall, sollen Eigentümer nach einer
Heizungshavarie auch wieder eine Gasheizung einbauen dürfen, sofern diese auch für die Nutzung
mit Wasserstoff umrüstbar ist. Dies soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten.
Käufer einer Gasheizung sollen allerdings auf eine „mögliche Unwirtschaftlichkeit“ hingewiesen
werden.
Fossile Energieträger werden teurer
Hintergrund dafür ist, dass der CO -Preis fossile Energieträger sukzessive teurer machen wird. In ₂
Neubaugebieten greift die Neuregelung des GEG dagegen wie geplant, dort wird der Einsatz von
erneuerbaren Energieträgern zum Heizen von Januar 2024 an Pflicht. Nach einem Gesetzentwurf
von Geywitz sollen Großstädte ihren Bürgern bis 2026 mitteilen müssen, wo genau der Anschluss
an ein Fernwärmenetz möglich sein wird. Kleinere Städte sollen bis 2028 Zeit haben. Vor allem
Eigentümer in ländlicheren Regionen dürften von den Änderungen also noch länger verschont
bleiben.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und
Bauministerin Klara Geywitz (SPD) sah vor, dass jede neu eingebaute Heizung von 2024 an zu 65
Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollte, sowohl in Neu- als auch in
Bestandsbauten. Habeck zeigte sich am Dienstagabend zufrieden mit dem Kompromiss. „Das
Gebäudeenergiegesetz kommt, der Kern ist gewahrt“, sagte er. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich
sprach von einem „Paradigmenwechsel“, die Ko-Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katharina
Dröge, von einem „Meilenstein für mehr Klimaschutz“. Eigentümer von Bestandsbauten bekämen
nun mehr „Entscheidungszeit“. FDP-Fraktionschef Christian Dürr betonte: „Es wird keine Eingriffe
in Eigentumsrechte geben.“ Auch werde zuerst der Staat aktiv werden müssen, bevor sich für die
Bürger rechtlich etwas ändere. Der Immobilienverband ZIA zeigte sich erfreut, „dass zunächst die
kommunale Wärmeplanung stehen muss, bevor man Immobilienbesitzer in ein Korsett zwingt“. Der
Energieverband BDEW sagte, die Umsetzung werde „für alle Beteiligten praktikabler“.
Holz und Holzpellets bleiben erlaubt
Das Beschlusspapier sieht ferner vor, dass der Einbau von Heizungen, die mit Holz oder Holzpellets
betrieben werden, „ausnahmslos“ erlaubt bleiben soll, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen. Der
Entwurf hatte vorgesehen, dass dies nur noch in Verbindung mit Pufferspeichern und Solarthermie
möglich gewesen wäre. Des Weiteren sollen die Kommunen mit dem Gesetzentwurf verpflichtet
werden, einen Zeitplan zum Hochlauf von Wasserstoff mit Zwischenzielen vorzulegen, um die
Transformation des Gasnetzes zu gewährleisten. Dies dürfte vor allem der FDP wichtig gewesen
sein.
Neu ist ebenfalls, dass private und öffentliche Gebäude gleichbehandelt werden sollen. Nachdem
der ursprüngliche Gesetzentwurf bekannt geworden war, hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach
(SPD) beispielsweise Ausnahmen für Krankenhäuser gefordert. Dies hatte unter
Hauseigentümerverbänden viel Kritik hervorgerufen. Keine Ausnahme soll es aber auch für ältere
Hauseigentümer geben. Die vorgesehene Ausnahme für Eigentümer ab dem Alter von 80 Jahren soll
„überarbeitet“ werden.
Was die Einigung für Mieter bedeutet, ist noch unklar. „Mieter sollen nicht über Gebühr belastet
werden“, versprechen die Parteien in ihrem Papier. Allerdings kündigen sie darin auch eine „weitere
Modernisierungsumlage“ an, mit der Eigentümer die Kosten energetischer Maßnahmen wie des
Einbaus einer klimafreundlichen Heizung auf die Mieter umlegen können. Voraussetzung für diese
Umlage soll sein, dass die Eigentümer staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen und die Mieter
auch mit der zusätzlichen Umlage finanziell von den Maßnahmen profitieren.
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